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Ehrenamtliche Bewährungshilfe

FähigkeitenEDV-Kenntnisse - Empathie - Zuverlässigkeit -
TätigkeitsfeldBeratung
Unterstützungdurch hauptamtliche Teamleiter*innen
Zeitaufwand5-10 Stunden monatlich pro Klient, wiederkehrend
Stadtteilkein festgelegter Stadtteil

Kontakt

Bewährungs-und Gerichtshilfe Baden-Württemberg

Andrea Simonis
Telefon: 0721 605 601 13
Email: ehrenamt.karlsruhe@bgbw.bwl.de

https://www.bgbw.landbw.de

Kriegsstr. 5a
76137 Karlsruhe


Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen.

Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persönliche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.

Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, die Ehrenamtlichen erhalten kontinuierlich Fortbildungen. Ihre selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet.
Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen.


Bewährungs-und Gerichtshilfe Baden-Württemberg

Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persönliche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, die Ehrenamtlichen erhalten kontinuierlich Fortbildungen. Ihre selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen.

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